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   VGH Bayern, 20.04.1988 - 7 B 85 A.3358   

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VGH Bayern, 20.04.1988 - 7 B 85 A.3358 (https://dejure.org/1988,22308)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.04.1988 - 7 B 85 A.3358 (https://dejure.org/1988,22308)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. April 1988 - 7 B 85 A.3358 (https://dejure.org/1988,22308)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1989, 105
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 3 K 3/05

    Verordnung über Berufsbildende Schulen, hier: Normenkontrolle

    Der Umfang des vorhandenen Ausbildungs- und Wissenschaftsangebots berührt nachhaltig die Belange des Staates, dem es im Rahmen seiner Bildungs-, Planungs-, Haushalts- und sonstigen allgemeinpolitischen Kompetenzen überlassen bleiben muss, in welchem Umfang er die Hochschulausbildung im Verhältnis zu den ihm ebenfalls obliegenden weiteren Aufgaben fördern will (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.09.1989 - 7 B 193.88 -, NVwZ-RR 1990, 79 f.; VGH München, Urt. v. 20.04.1988 - 7 B 85 A.3358 -, DVBl 1989, 105 ff.; OVG Berlin, Beschl. v. 13.06.1996 - 7 NC 147/95 -, NVwZ 1996, 1239, 1242).
  • VerfGH Berlin, 22.10.1996 - VerfGH 44/96

    Verletzung der Wissenschaftsfreiheit durch Aufhebung eines Studienganges an der

    Ebensowenig wie dies der Annahme eines Letztentscheidungsrechts - im Rahmen eines grundsätzlich kooperativen Entscheidungsprozesses - entweder für den Staat zur Durchsetzung seiner hochschulstrukturpolitischen Vorstellungen (vgl. dazu BVerwG, NVwZ-RR 1990, 79; unter Erwähnung gerade auch der Aufhebung von Studiengängen Hailbronner, Kommentar zum HRG, Stand: August 1996, § 60 Rdnr. 5 a) oder andererseits auch der Hochschulen (vgl. BayVGH, DVBl. 1989, 105, 110; s. in diesem Zusammenhang auch Thieme, WissR 1989, 1, 5 f.) schlechterdings entgegenstehen muß, ergibt sich hieraus eine absolute Sperre für den Zugriff des (Landes-) Gesetzgebers.
  • BVerwG, 12.09.1989 - 7 B 193.88

    Hochschule - Regelstudienzeit - Überschreitung

    Der Verwaltungsgerichtshof hat die vor dem Verwaltungsgericht erfolgreiche Anfechtungsklage insoweit abgewiesen, als sie sich gegen die aufsichtliche Anordnung einer Regelstudienzeit von neun Semestern richtet (DVBl. 1989, 105 = KMK-HSchR 1989, 61).
  • OVG Niedersachsen, 15.06.1999 - 10 K 661/97

    Aufhebung von Studiengängen durch Rechtsverordnung;; Abwägung; Aufhebung von

    Der Umfang des vorhandenen Ausbildungs- und Wissenschaftsangebots berührt daher nachhaltig die Belange des Staates, dem es im Rahmen seiner Bildungs-, Planungs-, Haushalts- und sonstigen allgemeinpolitischen Kompetenzen überlassen bleiben muss, in welchem Umfang er die Hochschulausbildung im Verhältnis zu den ihm ebenfalls obliegenden weiteren Aufgaben fördern will (BVerwG, Beschl. v. 11.9.1989 - 7 B 193.88 -, NVwZ-RR 1990, 79 f.; BayVGH, Urt. v. 20.4.1988 - Nr. 7 B 85 A.3358 -, DVBl 1989, 105 ff.; OVG Berlin, Beschl. v. 13.6.1996 - 7 NC 147/95 -, NVwZ 1996, 1239, 1242).
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