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VGH Bayern, 20.04.1988 - 7 B 85 A.3358 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 19.06.1985 - 1 K 83 A.648
- VGH Bayern, 20.04.1988 - 7 B 85 A.3358
- BVerwG, 12.09.1989 - 7 B 193.88
Papierfundstellen
- DVBl 1989, 105
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.06.2006 - 3 K 3/05
Verordnung über Berufsbildende Schulen, hier: Normenkontrolle
Der Umfang des vorhandenen Ausbildungs- und Wissenschaftsangebots berührt nachhaltig die Belange des Staates, dem es im Rahmen seiner Bildungs-, Planungs-, Haushalts- und sonstigen allgemeinpolitischen Kompetenzen überlassen bleiben muss, in welchem Umfang er die Hochschulausbildung im Verhältnis zu den ihm ebenfalls obliegenden weiteren Aufgaben fördern will (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.09.1989 - 7 B 193.88 -, NVwZ-RR 1990, 79 f.; VGH München, Urt. v. 20.04.1988 - 7 B 85 A.3358 -, DVBl 1989, 105 ff.; OVG Berlin, Beschl. v. 13.06.1996 - 7 NC 147/95 -, NVwZ 1996, 1239, 1242). - VerfGH Berlin, 22.10.1996 - VerfGH 44/96
Verletzung der Wissenschaftsfreiheit durch Aufhebung eines Studienganges an der …
Ebensowenig wie dies der Annahme eines Letztentscheidungsrechts - im Rahmen eines grundsätzlich kooperativen Entscheidungsprozesses - entweder für den Staat zur Durchsetzung seiner hochschulstrukturpolitischen Vorstellungen (vgl. dazu BVerwG, NVwZ-RR 1990, 79;… unter Erwähnung gerade auch der Aufhebung von Studiengängen Hailbronner, Kommentar zum HRG, Stand: August 1996, § 60 Rdnr. 5 a) oder andererseits auch der Hochschulen (vgl. BayVGH, DVBl. 1989, 105, 110; s. in diesem Zusammenhang auch Thieme, WissR 1989, 1, 5 f.) schlechterdings entgegenstehen muß, ergibt sich hieraus eine absolute Sperre für den Zugriff des (Landes-) Gesetzgebers. - BVerwG, 12.09.1989 - 7 B 193.88
Hochschule - Regelstudienzeit - Überschreitung
Der Verwaltungsgerichtshof hat die vor dem Verwaltungsgericht erfolgreiche Anfechtungsklage insoweit abgewiesen, als sie sich gegen die aufsichtliche Anordnung einer Regelstudienzeit von neun Semestern richtet (DVBl. 1989, 105 = KMK-HSchR 1989, 61). - OVG Niedersachsen, 15.06.1999 - 10 K 661/97
Aufhebung von Studiengängen durch Rechtsverordnung;; Abwägung; Aufhebung von …
Der Umfang des vorhandenen Ausbildungs- und Wissenschaftsangebots berührt daher nachhaltig die Belange des Staates, dem es im Rahmen seiner Bildungs-, Planungs-, Haushalts- und sonstigen allgemeinpolitischen Kompetenzen überlassen bleiben muss, in welchem Umfang er die Hochschulausbildung im Verhältnis zu den ihm ebenfalls obliegenden weiteren Aufgaben fördern will (BVerwG, Beschl. v. 11.9.1989 - 7 B 193.88 -, NVwZ-RR 1990, 79 f.; BayVGH, Urt. v. 20.4.1988 - Nr. 7 B 85 A.3358 -, DVBl 1989, 105 ff.; OVG Berlin, Beschl. v. 13.6.1996 - 7 NC 147/95 -, NVwZ 1996, 1239, 1242).